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AGB
1. Unter der umseitigen Internetadresse betreibt die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH ein Internetportal, hier wird für Gewerbetreibende, Institutionen und Freiberufler eine kostenpflichtige Registrierung angeboten. Diese Registrierung wird durch einen Eintrag in diesem Portal dargestellt.2. Die Eintragung im Portal erfolgt nach Auftragserteilung, welche durch Zusendung des vom Auftraggeber unter-zeichneten und damit angenommenen behörden- und kammerunabhängigen Angebotes an die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH vorgenommen wird. Der erwünschte Eintragsumfang ergibt sich aus den Eintragungen, welche vom Auftraggeber im Angebot vorgenommenen wurde. Dieser gilt als verbindlich bestellt, sofern vom Auftraggeber Eintragungsdaten zum Basiseintrag angegeben und/oder bestätigt werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, das bisher keinerlei Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber bestehen. Mittels Unterschrift bestätigt der Auftraggeber, dass er zur Erteilung des Auftrags berechtigt ist und sich im Internet vor Annahme ausführlich über die angebotene Leistung informiert hat.
3. Der Eintragungsauftrag kommt durch Rücksendung des vom Auftraggeber unterzeichneten Angebots an die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH wirksam zustande, sofern der Auftrag nicht innerhalb von zwei Wochen nach Rücksendung vom Auftraggeber widerrufen wird. Der Widerruf muss schriftlich per eingeschriebenem Brief erfolgen. Erfolgt dies nicht, gilt der Vertrag als geschlossen.
4. Die Vergütung der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH gemäß den Angaben des aktuellen Angebotes wird mit Erhalt der Rechnung jeweils für ein Jahr im Voraus fällig. Es handelt sich um einen mtl. Teilbetrag von Eur 39,85 zzgl. Ust. Die jährliche Vergütung beträgt Eur 478,20 zzgl. Ust, bei Mindestvertragslaufzeit Eur 956,40 zzgl. Ust.. Der Betrag ist einmal nach Auftragseingang und der daraus folgendenen Rechnungen zu entrichten und wiederholt sich jährlich, soweit der Vertrag nicht von einer der Parteien laut den AGB gekündigt wird.
5. Für die bestellte Eintragung vereinbaren Auftraggeber und GWE-Wirtschaftsinformations GmbH eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Sofern der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird, verlängert er sich automatisch um jeweils weitere zwölf Monate. Kündigungen sind fristgerecht per eingeschriebe-nem Brief an GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zu erfolgen. Andere Formen der Kündigung sind nicht zulässig.
6. Der Auftraggeber ist nach Erhalt der Eintragungsbestätigung dazu angehalten, die Eintragung auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH bei Abweichungen zum Auftrag unverzüglich schriftlich zu informieren. Korrekturabzüge werden grundsätzlich nur bei ausdrücklicher schriftlicher Aufforderung seitens des Kunden versandt. Eine fehlerhafte Eintragung wird nach schriftlicher Mitteilung des Auftraggebers kostenlos von der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH korrigiert. Einträge können, auf schrifliche Anforderung des Auftraggebers, während der Vertragslaufzeit jederzeit kostenfrei geändert werden.
7. Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH behält sich das Recht vor, die Internetadresse des Portals zu ändern und das Portal zu verändern oder zu erweitern. Den Portaleintrag des Auftraggebers wird die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH jedoch in jedem Fall über die gesamte Vertragslaufzeit veröffentlichen. Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH behält sich das Recht zur Veräußerung einzelner oder mehrere Verträge des vorgenannten Portals vor. Der Auftraggeber stimmt dieser Abtretung bereits jetzt zu. In unregelmäßigen Abschnitten kann die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH dem Kunden Angebote zu weiteren Produkten unterbreiten. Falls der Kunde keine weiteren Angebote bekommen möchte, kann er dies jederzeit schriftlich gegenüber der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH erklären.
8. Die Veröffentlichung von Texten, Logos oder Bildern muss der Auftraggeber innerhalb von fünf Werktagen nach Auftragserteilung in elektronischer Form (Dateiformat: JPEG oder TIF) der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH zur Verfügung stellen, sofern dies seitens des Auftraggebers bei Auftragserteilung gewünscht wird. Der Auftraggeber stellt die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH von Ansprüchen Dritter frei, indem er bestätigt, dass das übermittelte Bildmaterial frei von Rechten Dritter ist.
9. Alle für die Vertragsabwicklung relevanten Daten sowie Name und Anschrift des Auftraggebers werden in automatisierten Dateien gespeichert. Die GWE-Wirtschaftsinformations GmbH behält sich das Recht vor, diese an Dritte weiterzugeben (z.B. Schufa). Während der Vertragslaufzeit verpflichtet sich der Auftraggeber, sämtliche Änderungen dieser Daten der GWE-Wirtschaftsinformations GmbH unverzüglich mitzuteilen.
10. Im Falle der Ungültigkeit einer Bestimmung dieses Vertrages, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Eine ungültige Bestimmung soll daher einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt werden, die dem ursprünglichen Zweck der Parteien wirtschaftlich am besten entspricht. Als Gerichtsstand wird für beide Teile Düsseldorf vereinbart.
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